COOKIE-RICHTLINIE
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-07
1. Einleitung
Diese Cookie-Richtlinie ergänzt die Datenschutzerklärung der Miranda Mountain Mediaworks LLC ("Blogyeah") und erläutert, welche Cookies die Plattform Blogyeah (blogyeah.com, app.blogyeah.com) einsetzt, in Übereinstimmung mit dem TTDSG und der DSGVO.
Verantwortlicher:
- Firmenname: Miranda Mountain Mediaworks LLC
- Anschrift: 30 N Gould St Ste R, Sheridan, WY 82801, USA
- E-Mail: info@blogyeah.com
2. Technisch notwendige Cookies
Die folgenden Cookies sind für den Betrieb der Plattform unerlässlich und können nicht deaktiviert werden. Gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG ist für technisch notwendige Cookies keine vorherige Einwilligung erforderlich.
| Cookie-Name | Typ | Zweck | Speicherdauer | Gesetzt von |
|---|---|---|---|---|
sb-* (Supabase-Sitzungs-Cookie) |
Technisch notwendig | Aufrechterhaltung der Anmeldesitzung des Nutzers | Sitzung / bis zu 7 Tage | Supabase (supabase.com), in unserem Auftrag |
2fa_verified |
Technisch notwendig | Speichert einen HMAC-signierten Nachweis, dass der Nutzer die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) abgeschlossen hat | Sitzung | Blogyeah (First-Party) |
3. Analyse-Cookies (Einwilligung erforderlich)
Auf der öffentlichen Marketing-Website blogyeah.com setzen wir Analyse-Tools ein, ausschließlich auf Grundlage der vorherigen Einwilligung des Besuchers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO / § 25 Abs. 1 TTDSG). Die Einwilligung kann jederzeit über das Cookie-Banner widerrufen werden.
Google Analytics 4: Messung von Seitenaufrufen und Sitzungsdaten. Betreiber: Google LLC (USA). Cookies: _ga (2 Jahre), _ga_BG0WB4Y3KG (2 Jahre). Datenschutzrichtlinie: policies.google.com/privacy
Microsoft Clarity: Sitzungsaufzeichnung und Heatmap-Analyse. Betreiber: Microsoft Corporation (USA). Cookies: _clck (1 Jahr), _clsk (1 Tag). Datenschutzerklärung: privacy.microsoft.com/privacystatement
3. Google-Search-Console-Integration und eigene Cookies von Google
Blogyeah integriert die Google Search Console API im Auftrag von Kunden, die diese Verbindung ausdrücklich über Google OAuth autorisieren, um monatliche Analyseberichte zu erstellen.
- Wenn ein Kunde sein Google-Konto mit Blogyeah verbindet, kann Google während des OAuth-Vorgangs eigene Cookies auf der Domain von Google (nicht auf blogyeah.com) setzen — Blogyeah hat auf diese Cookies keinen Einfluss.
- Nach der Autorisierung speichert Blogyeah ausschließlich einen OAuth-Refresh-Token serverseitig (nicht in einem Cookie).
- Der Kunde kann die Verbindung jederzeit widerrufen: myaccount.google.com/permissions
4. Newsletter-Anmeldeseiten
Die öffentlichen Newsletter-Anmeldeseiten (blogyeah.com/subscribe/[slug]) verwenden ebenfalls ausschließlich technisch notwendige Sitzungs-Cookies.
5. Verwaltung und Löschung von Cookies
Die meisten Browser ermöglichen die Verwaltung, Blockierung oder Löschung von Cookies über ihre Einstellungen. Das Blockieren technisch notwendiger Cookies führt dazu, dass bestimmte Funktionen des Dienstes nicht mehr funktionieren.
6. Verweise auf weitere Dokumente
Bitte lesen Sie diese Cookie-Richtlinie zusammen mit unserer separaten Datenschutzerklärung, die Ihre Rechte und die zuständigen Aufsichtsbehörden beschreibt.
7. Kontakt
info@blogyeah.com